Die Zukunft des Dreititelsystems in Graubünden ist in Frage gestellt

Hanspeter Lebrument

Hanspeter Lebrument ist Südostschweiz-Verleger. Dieser Text erschien in der “Südostschweiz am Sonntag” am 10 Januar.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes besteht der Verdacht, dass die Südostschweiz Medien regional über eine marktbeherrschende Stellung verfügen und diese missbraucht haben. Eine Untersuchung des Departementes für Umwelt, Energie, Verkehr und Kommunikation (Uvek) soll Klarheit bringen. Wenn dies nicht der Fall ist, so erhält Radio Grischa die neue Konzession, weil es im qualitativen Vergleich mit Radio Südost mit 41 zu 33 Punkten deutlich besser abgeschnitten hat. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen die Zeitungen, nicht das Radio.

Als Gründer der Südostschweiz Medien protestiere ich scharf gegen die im Urteil erhobenen Verdächtigungen und Vorwürfe. Sie sind von der Wettbewerbskommission längst untersucht und als unbedenklich erklärt worden. Weil ich seit 15 Jahren den stets gleichen Verdächtigungen ausgesetzt bin, habe ich mich entschlossen, eine Planung einzuleiten, die die Einführung eines Eintitel-Tageszeitungssystems in Graubünden und den Verzicht auf die Weiterführung von «Bündner Tagblatt» und «La Quotidiana» untersucht. Für «Bündner Tagblatt» und «La Quotidiana» habe ich begonnen, Käufer zu evaluieren.

Graubünden mit drei Tageszeitungen

Das Resultat dieser Planung wird nach Erteilung der Radiokonzession bekannt gegeben. Die Planung könnte dann konkretisiert werden, wenn eine missbräuchliche, marktbeherrschende Stellung nachgewiesen wird. Diese Planung muss auch deshalb gemacht werden, weil wir uns vor den ständigen An- und Eingriffen der Bundesbehörden in unsere Eigentumsrechte, in die verfassungsmässig verbriefte Gewerbe- und Handelsfreiheit sowie in das Grundrecht, Medien machen zu dürfen, schützen müssen.

BT allein nicht überlebensfähig

Graubünden hat seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts meist über drei Tageszeitungen verfügt. Bis in die Siebzigerjahre waren dies Parteizeitungen. Die wirtschaftlich schwierigen Zeiten führten damals zum Zusammenbruch der freisinnigen und christdemokratischen Tageszeitungen. Die Gefahr, nur noch eine Tageszeitung zu haben, aktivierte das politische und wirtschaftliche Graubünden. Von 1980 bis 1995 wurden drei Initiativen ergriffen. Die Reichenau-Erklärung wurde von Tausenden unterschrieben, und Hunderte von Bündnerinnen und Bündnern zahlten je tausend Franken, um eine zweite Tageszeitung zu erhalten. Die Rettung misslang. Für kurze Zeit versuchte ein Arzt aus der «Bündner Tagblatt»-Gründerfamilie Brügger, sein Blatt zu retten. Auch dies misslang. 1985 übernahm der Ems-Chemie-Besitzer Christoph Blocher das «Bündner Tagblatt». Zehn Jahre später fragte mich der Industrielle an, ob ich bereit sei, das Blatt weiterzuführen. Er hatte jährliche Defizite von rund zwei Millionen Franken bezahlt und kam zum Schluss, dass ein eigenständiges «Bündner Tagblatt» nicht überlebensfähig sei. Wir entwickelten in der Folge das Zweititelsystem. Die Bündner Politiker gaben dem Projekt wenig Chancen. Tatsächlich begann die längste Zeit einer prosperierenden zweiten Tageszeitung im August 1996.

Gründung des Dreititelsystems

Zur gleichen Zeit gerieten die rätoromanischen Verlagshäuser in Disentis und Samedan in die Krise. Aus ihren Wochenzeitungen machten wir die sechssprachige Tageszeitung «La Quotidiana». Das Dreititelsystem war geboren. Die längste Zeit einer dritten prosperierenden Tageszeitung in Graubünden begann 1996. Was hatte sich mit dem Dreititelsystem gegenüber dem 19. und 20. Jahrhundert verändert? Graubünden hatte immer noch drei Tageszeitungen mit drei unabhängigen Redaktionen. Neu war, dass sie unter einem Verlagsdach, von einem Verleger, herausgegeben wurden.

Radio Grischa und Radio Engiadina

1989 und 1990 wurden Radio Grischa und Radio Engiadina gegründet. Grischa hatte ein breit gefächertes Aktionariat, in dem UBS, Ems-Chemie, Graubünden Ferien, Bergbahnen Graubünden und die Südostschweiz Medien zu gleichen Teilen 60 Prozent des Aktienkapitals besassen. Bei Engiadina gab es viele Bewegungen im Aktionariat. Ende des letzten Jahrhunderts übernahm Acla da Fans den Sender. Mit dem Einsetzen der Hypothekarmarktkrise und den schwierigen Verhältnissen im Tourismus verliessen alle Aktionäre die beiden Bergradios. Mit dem Einverständnis des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) übernahm die Südostschweiz Medien die Radios. Die Konzessionen für diese Radios wurden bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes immer anstandslos erteilt.

Zur schweren Belastung der bündnerischen Medienlandschaft wurde 1994 das neue Kartellrecht und 2007 das neue Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Beide enthielten einschränkende Artikel für die Medien. Praktisch sind die Auswirkungen so, dass Medienkonzerne in der Grossstadt Zürich die ganze Schweiz mit Ausnahme ihrer Zürcher Konkurrenten zusammenkaufen können. Was auch weitgehend geschehen ist. Rand- und Berggebiete, die sich ökonomisch nur ein Medienhaus leisten können, wurden und werden auf den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und der Missachtung der Angebots- und Meinungsvielfalt untersucht. Auf einmal wurden die drei Tageszeitungen in Graubünden, die über ein Jahrhundert lang Geschichte geschrieben hatten, zu einem grossen Problem, weil sie von einem Haus aus geführt wurden.

Zürcher Verlage werden in Ruhe gelassen

Das schweizerische Ergebnis dieser Gesetzgebung: In Zürich beherrschen die drei Konzerne Tamedia, Ringier und NZZ die grösste Stadt und praktisch die ganze Schweiz. Unabhängig sind noch Aarau, Chur und Basel, dem allerdings nachgesagt wird, es stehe in Verkaufsverhandlungen mit Zürich. Chur wird seit 15 Jahren mit Medienverfahren überzogen. Auch Aarau hat stets damit zu kämpfen. Die beiden Medienhäuser, die aus eigener Kraft Zeitungen, Radio, Fernsehen und Online machen und keinem Zürcher Medienhaus angehören, sind die einzigen, die keine Radiokonzession erhalten haben. Von den 41 Konzessionen sind 39 vergeben worden.

Das 1994 geschaffene Kartellgesetz hatte einen Medienfusionsartikel, der den Zusammenschluss und die Kooperation von Lokal- und Regionalzeitungen massiv erschwerte. Die Übernahme des «Bündner Tagblatts» durch die Südostschweiz Medien wollte die Wettbewerbskommission 1996 nicht zulassen. Erst als ich der Kommission riet, mir einen Einstellungsbeschluss auszustellen, wendete sich das Blatt. Die Wettbewerbskommission griff zu einer List. Sie veränderte die revidierten Erfolgsrechnungen der Bündner Tagblatt Verlags AG. Aus den Umsatzpositionen wurden so viele Beträge – unter anderem die Defizitbeiträge von Christoph Blocher – gestrichen, bis man unter die Grenze des fusionspflichtigen Umsatzes geriet.

Pragmatische Beamte

Die verantwortlichen Organe der Bündner Tagblatt AG wurden über diesen Umstand nicht in Kenntnis gesetzt. Als die Umsatzzahlen geändert waren, konnte die Übung abgebrochen werden. Das Zweititelsystem war gerettet. Alle Spuren wurden sorgfältig verwischt. Ich war in Bern dabei.

Auch bei der «La Quotidiana» sprach die Wettbewerbskommission mit mir und fragte sich, ob die neue Tageszeitung im rätoromanischen Gebiet eine marktbeherrschende Stellung einnehme. Im Laufe des Gesprächs kam man zur Einsicht, bei einer Einstellung der «La Quotidiana» gäbe es keine rätoromanische Presse mehr. Damit war das Dreititelsystem gerettet.


Erster grosser Fall: Graubünden/ Glarus

«Bündner Tagblatt» und «La Quotidiana» waren der Aufgalopp für das neue Kartellgesetz in der Berner Wettbewerbsarena. 1997 wurde es erstmals angewandt. Es betraf nicht den Zusammenschluss eines Konzerns, sondern die Gasser AG in Chur und die Tschudi AG in Glarus, die später zu den Südostschweiz Medien wurden. Hatten wir bis anhin schon vieles an Papieren bereitgestellt, so wurden wir nun in eine Fragebogenschlacht geführt, und Ordner für Ordner füllten sich. Nach der Vorphase, die bei leichten Fällen mit einer Abschlussbeurteilung endet, wurde eine zweite vertiefende, viermonatige Untersuchung angehängt. Wir waren ein schwerer Fall. Marktbeherrschung, Missbrauch durch Zeitungen, die – mit Ausnahme von «La Quotidiana» – schon weit über 100 Jahre bestanden. Ich verstand die Welt nicht mehr. Als die Berner Wettbewerbshüter feststellten, dass das Glarner Unternehmen in Schwierigkeiten steckte, zogen sie einen logischen Schluss: Kein Zusammenschluss heisst keine Tageszeitung mehr im Kanton Glarus.

Unser Modell schrieb Mediengeschichte

Dann schickte Bern Experten ins Rennen, die etwas von Medien verstanden. Ich erklärte ihnen das Südostschweiz-Modell, ein Tageszeitungsverbund von zehn, heute dreizehn Tageszeitungen, die sieben von- einander unabhängigen Verlegern gehören. Das grösste Kooperationsmodell, das die Schweiz je gesehen hatte, wurde in den vier Kantonen Graubünden, Glarus, Schwyz und St. Gallen entwickelt. Die Untersuchung wurde sofort abgebrochen und die volle Unbedenklichkeitserklärung ausgestellt. In der fusionierten Unternehmung hatte auch Radio Grischa Platz. Der Entscheid ist auf der Website der Wettbewerbskommission nachzulesen. Das Modell schrieb Schweizer Mediengeschichte: In der Ostschweiz, in der Zentralschweiz, im Mittelland, in Bern wurde das Verbundsystem nachgemacht. 2004 wurden die einschränkenden Massnahmen gegen die Medien aus dem Kartellgesetz entfernt.

Noch während das Kartellgesetz vom unseligen Medienartikel gesäubert wurde, der zur grössten je in der Schweiz stattgefundenen Medienkonzentration geführt hatte, schrieb das Parlament ähnlich einschränkende Artikel ins neue Radio- und Fernsehgesetz. Weil ich wusste, dass mein Unternehmen als Erstes von diesen verfassungswidrigen Artikeln betroffen werden würde, unternahm ich zwei Initiativen, neuen Untersuchungen zu entgehen. Vor der RTVG-Kommission des National- und Ständerates schlug ich vor, die Radio- und Fernsehkonzessionen gebietsfremd zu vergeben. Beispiel: Den Südostschweiz Medien sollte die Fernsehkonzession in Zürich; Tamedia die Fernsehkonzession in Graubünden vergeben werden. Meine Kollegen waren entsetzt. Sie wollten ihre schönen Konzessionen in den bevölkerungsstarken Gebieten nicht gegen schwierige Konzessionen in bevölkerungsarmen Berggebieten tauschen. Der Vorschlag wurde abgeschmettert.

Unseliges Gesetz

Als die Radio- und Fernsehkarte neu gezeichnet wurde, nahm ich einen zweiten Anlauf. Ich forderte ein Sendegebiet für Radio und Fernsehen von 700 000 Einwohnern bis zum Damm von Rapperswil. Auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt. Damit trat der schlimmste Fall ein. Die Mediengebiete Zeitung, Radio und Fernsehen waren identisch und alle medieneinschränkenden Artikel wieder in Kraft. Die Spielwiese für Spekulanten jeglicher Art war damit wieder offen.

Graubünden als Zürcher Radio- Aussenstation

Der bekannteste Medienspekulant in der Schweiz ist Roger Schawinski. Er machte sich einen Namen, als er seine marode Radio- und Fernsehfirma für 92 Millionen Franken an Tamedia verkaufte. Es gelang ihm damals, ein faktisches Zürcher Medienmonopol zu errichten. Nach einem wenig erfolgreichen Aufenthalt als Geschäftsführer beim Privatfernsehsender Sat.1 kam er zurück in die Schweiz und witterte beim neuen Radio- und Fernsehgesetz das grosse Geschäft. Es musste ihm gelingen, drei räumlich zusammenhängende Radiokonzessionen zu erhalten, um mit einem grossen Radiogebiet den Radiowerbemarkt in die Hände zu bekommen. Er wählte die Südostschweiz, Zürich und Aargau mit rund drei Millionen Einwohnern aus. Erhält er die drei Konzessionen, so hat er ein doppelt so grosses Sendegebiet wie der bisher grösste private Sender Radio 24.

Schawinskis Konzept, das nach einigen Jahren zum Tragen kommt, ist simpel: Das Hauptstudio ist in Zürich, die Aussenstudios liegen in Chur und Aarau. Dazu braucht er in Aarau und Chur Hilfskräfte, die möglichst stark auf die Pauke hauen und den AZ Medien in Aarau und den Südostschweiz Medien in Chur möglichst oft und in aller Öffentlichkeit den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorwerfen.

Ein Teil seines Planes ist aufgegangen. Es wird untersucht, ob ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in Graubünden und im Aargau vorliegt. Die monatelangen Untersuchungen, die bereits 1997 bei uns durchgeführt wurden, fangen wieder von Neuem an. Dies im digitalen Zeitalter, wo man ohnehin auf fast alle Medien Zugriff hat. Dies alles kostet viel Geld und viel Arbeit. Das Gericht hat darauf verzichtet zu prüfen, ob mit Schawinskis drei anbegehrten Konzessionen nicht eine marktbeherrschende Stellung im Radiowerbemarkt vorliegen könn-te.

Heute verliert Schawinski mit seinem Zürcher Radio 1 Geld. Mit Chur und Aarau und der Führungsposition im Radiowerbemarkt liessen sich schöne Jahresgewinne erzielen. Überdies könnte der 64-jährige Schawinski sein Radioreich Graubünden- Zürich-Aargau zur rechten Zeit für gutes Geld verkaufen.

Bitterer Beigeschmack

Es war vorgesehen, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes am Mittwoch, 16. Dezember, um 12 Uhr mittags bekannt zu geben. Das wusste Schawinski im Voraus. Aarau und Chur wussten nichts. Schawinski gab das Urteil zwei Tage vor dem offiziellen Termin, am Montag, 14. Dezember, bekannt. Während Aarau und Chur sich vergeblich um ein Urteil beim Bundesverwaltungsgericht bemühten, desinformierte er die Bevölkerung und baute sich zum Kämpfer gegen die Medienmonopole auf. Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Zwischenzeit eine Panne für diesen Vorgang verantwortlich gemacht.

Letztes Jahr bestand in Bern die Gefahr, dass der «Bund», die zweite Tageszeitung der Hauptstadt, eingehen könnte. Tamedia besitzt in Bern vier Tageszeitungen, ein Lokalradio und einen Lokalfernsehsender. Sie hat eine starke Stellung. Der Zürcher Konzern wurde von der Elite Berns und 16 500 Bernern, die eine Peti- tion unterschrieben, angefleht, die zweite Tageszeitung weiterzuführen. Tamedia entsprach dem Wunsch der Berner. Von einer marktbeherrschenden Situation sprach niemand. Es gab Freudenfeste über die Rettung der Zeitung.

15 Jahre gleich lebenslänglich

Die gleichen Berner leiten nun in Graubünden und im Aargau Untersuchungen ein, ob Mediensysteme, die seit 150 Jahren gewachsen sind, eine marktbeherrschende Stellung innehaben und diese missbrauchen. Seit 15 Jahren, das ist im Strafrecht lebenslänglich, befasse ich mich als privater Unternehmer mit solchen Gesetzen und ihren Auswirkungen. Die Frage, ob man die Nachfolger in solch unhaltbaren Zuständen weiterarbeiten lassen soll, stellt sich.


Hanspeter Lebrument
Sonntag, 10. Januar 2010 um 20:22 Uhr
  • Rainer Wegmüller
    Jan 11th, 2010 um 08:13 Uhr | #1

    Lebrument stellt treffend fest:

    Roschee hat alles begriffen und handelt entsprechend

    Das Bakom und sein oberster Chef haben fast gar nichts begriffen. Lezterer leidet wie schon so oft (Post) nicht unter seinem Nichtverstehen und sitzt ja bekanntlich diesen Zustand bis mindestens 2012 aus

    Die restlichen Politiker begreifen offensichtlich auch nichts, schweigen dazu. Auch Sie haben “wichtigeres” zu tun als ein unzulängliches Gesetz zu ändern oder mindestens dessen Interpreten in Frage zu stellen.

    So bleibt es beim Eindruck, den der unbedarfte Schweizer jetzt mitnehmen darf:

    Roschee ist der unentwegte Freiheitskämpfer für Meinungsvielfalt, als der er schon vor 30 Jahren ausgezogen ist.

    Wanner und Lebrument sind die gefährlichen Feinde der Pressefreiheit im Land

    In Bern ist jetzt medientechnisch wieder alles in Ordnung

    Scaglione wird dafür zum Roschee des 21. Jahrhunderts

    Schöne neue Medienwelt!

    Mein Vorschlag: sollen doch alle, die zu kurz gekommen sind, ein eigenes Fernsehen machen und sich mindestens ein Wochenmagazin anlachen. Geht doch!

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