Jede dritte Person über 15 Jahren lädt in der Schweiz Inhalte aus dem Internet herunter, ohne dafür zu bezahlen. Der Schaden für Komponisten, Musiker, Regisseure, Autoren, Plattenfirmen und Film-Verleiher ist enorm. Trotzdem sieht der Bundesrat keinen Bedarf das Urheberrecht anzupassen und gibt den Internet-Dieben nun sogar gesetzlichen Geleitschutz.
Letzte Woche hat der Bundesrat einen Bericht zur „unerlaubten Werknutzung über das Internet“ veröffentlicht. Darin kommt er zum Schluss, dass es nicht nötig sei, das schweizerische Urheberrecht anzupassen. Wer im Internet Dateien ohne zu bezahlen herunterlädt, macht sich somit auch weiterhin nicht strafbar. Selbst dann nicht, wenn das Material aus dubiosen Quellen stammt, also beispielsweise während einer Kinovorstellung heimlich aufgezeichnet wurde.
Das bedeutet, dass derjenige, der in einem Warenhaus eine CD oder DVD stiehlt, sich strafbar macht. Wer die CD oder DVD aber im Internet ohne zu bezahlen runterlädt, tut nichts Illegales! Sie sind verwirrt über diese Rechtsauffassung? Ich bin es, denn für ein gesundes Rechtsempfinden ist diese Schlussfolgerung unakzeptabel. Dieser Bericht verdeutlicht, wie realitätsfremd in Berner Amtsstuben, die anspruchsvolle, finanzielle Realität der schweizerischen Unterhaltungsbranche beurteilt wird.
Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass der Bundesrat als Basis für seinen Bericht, eine veraltete holländische Studie beizog. Darauf, eine empirische Untersuchung repräsentativ für die Schweiz auszuarbeiten, hat man verzichtet. Man stelle sich vor, man hätte zur Untersuchung der Schweizer Milchwirtschaft die holländischen Bauern beigezogen. Ein Sturm der Entrüstung wäre durch den Stände- und Nationalrat gezogen. Kein Bundesrat hätte sich das getraut, schon gar nicht im Wahljahr. Aber das Einkommen und Eigentum von ein paar Kulturschaffenden und Unterhaltungsfirmen betrifft nur eine lobbyfreie Minderheit, die bei den nächsten Wahlen nicht gross ins Gewicht fällt.
Meiner Ansicht nach liegt das Problem darin, dass in der Schweiz die Regierung Musik und Film nicht als Geschäft, sondern als eine Art Hobby betrachtet. Musiker und Filmer sind schräge Vögel, die von der Liebe der Fans und allenfalls stattlichen Subventionen leben. Wir sind ein Land der Banken, der Landwirtschaft und des Tourismus. Aber Unterhaltung? Der Bundesrat hat offenbar nicht begriffen, dass die Unterhaltungsbranche viele tausend Menschen in der Schweiz ernährt und diese entsprechend ernst genommen werden müssen. Diese Menschen zahlten alle auch brav ihre Steuern und haben ein Anrecht, dass ihre Werke vom Gesetz geschützt werden. Oft arbeiten sie auf Risiko jahrelang und ohne Bezahlung an ihren CDs und Filmen und stecken häufig eigenes Geld in ihre Produktionen, welche sich erst durch die Verkäufe refinanzieren lassen. Durch den illegalen Download entgehen Komponisten, Musikern, Regisseuren, Autoren und Verleihern aber diese wertvollen Einnahmen. Worin soll der Anreiz eines Kulturschaffenden liegen, überhaupt etwas herzustellen? Von der Liebe der Fans lassen sich keine Rechnungen bezahlen.
In der Schweiz gibt es eh schon zu viele Künstler, denen es an Eigeninitiative mangelt und die sich nur an den Subventions-Töpfen des Bundes bedienen. Anstatt den freien Markt zu fördern und Anreize zu schaffen, dass Künstler Produkte herstellen, die dann auch ein zahlendes Publikum finden, kastriert der BR eine der wichtigsten Einnahmequellen des Künstlers gleich selber und bringt sich dadurch auch um daraus resultierenden Steuereinnahmen. Eine ökonomische Loose-Loose-Situation!
Eine Konsequenz wird sein, dass sich Musiker auf anderem Wege die Einnahmen beschaffen müssen, beispielsweise durch überhöhte Ticketpreise oder durch Werbung auf ihren Produkten. Kultur darf von Kommerz gesponsert sein, jedoch muss die Trennlinie immer klar erkennbar bleiben. Falls diese in naher Zukunft verschwinden wird und grosse Firmenlogos in das Bühnendekor einer Rap-Band mit eingearbeitet werden, darf man sich nicht wundern und den Musikern keinen Vorwurf machen.
Das erzieherische Zeichen, das den vor allem jugendlichen Downloadern mit dem Bericht gegeben wird, ist nicht minder fatal: Es ist gesetzlich okay die Arbeit eines Menschen, aus dem Netz zu entwenden, ohne dafür zu bezahlen. Wie soll man von einem jugendlichen Konsumenten je ein Umdenken erwarten? Wenn er sich erst mal daran gewöhnt hat, dass etwas gratis ist, wird er seine Meinung nicht mehr ändern.
Gar zynisch wird der Bericht des Bundesrates in der seiner Schlussfolgerung, in der er festhält: „Auf das kulturelle Schaffen wirken sich die Downloads nicht nachteilig aus, denn das Geld, das die Internetnutzer beim kostenlosen Herunterladen sparen, gäben sie weiterhin für den Konsum im Unterhaltungsbereich aus. Das nationale Kulturschaffen werde nicht tangiert.“ In der logischen Konsequenz bedeutet dieser Entscheid folgendes: Wenn sie, zum Beispiel einem Bundesrat, die Uhr stehlen, ist das nicht kriminell, solange sie den Betrag, den sie für die Uhr bei einem Kauf hätten zahlen müssen, für eine neue Anschaffung, wie ein Paar Schuhe, ausgeben… Bundesräte, Uhren her!